Erstellung von schriftlichen Gutachten und Gutachterlichen Stellungnahmen über Schäden und /oder Mängeln an Gebäuden vor allem während der Bau- / Umbauphase. (z.B. Abdichtung von Bauwerken, Mauerwerk, Installation u.a.)

Wir erstellen seit mehreren Jahren Schadensgutachten für Versicherungsunternehmen im Bereich:

  • Sturm- und Hagelschaden
  • Kfz-Anprallschaden
  • Leitungswasserschaden
  • Einbruch- / Diebstahlschaden
  • Hausratschaden
  • Elementarschaden

Wichtigste Kundenvorteile

  • Reduzierung finanzieller Risiken durch
    • frühzeitige Erkennung und Beseitigung baulicher Mängel
    • Durchsetzung von Mängelrügen durch eine fachliche Argumentation
    • neutrale Aussage über technischen Zustand und Wert

 

  • Sicherheit durch
    • unabhängige fachliche Kompetenz
    • unabhängige Überprüfung der Erfüllung der gewünschten Kriterien
    • regelmäßige Überprüfung der Qualität Ihres Bauwerks während der Bau- und Nutzungsphasen
    • Unterstützung bei der Abnahme einer baulichen Leistung
    • Unterstützung beim Nachweis von Mängeln

 

  • Optimierung durch
    • Beratung und Vorprüfung in der Planungsphase
    • unabhängige Kontrolle der Leistungen, Rechnungen und Kosten
    • Vermeidung von Stress und Ärger durch rechtzeitige Mängelerkennung

Leistungsverzeichnis

  • Schadens- und Mängelgutachten
    • Mängel an Bauwerken verursachen in Deutschland jedes Jahr einen immensen wirtschaftlichen Schaden. Der Bauherr bzw. der Auftraggeber hat einen einen Anspruch auf ein mängelfreies Bauwerk, das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird. Ein Mangel muss natürlich rechtzeitig erkannt werden. Erst dann kann die Beseitigung erfolgen, die unter Umständen auch nur mit grossen Anstrengungen durchzusetzen ist. Die Dauer der Gewährleistung ( je nach Vertrag: 5 Jahre nach BGB, 4 Jahre nach VOB 2002 ) spielt hierbei eine grosse Rolle.

 

  • Gutachten vor Ablauf der Gewährleistung
    • das Dach ist undicht, Leitungen sind verstopft, ist die Garantie abgelaufen? Hier greift die Gewährleistungspflicht des Handwerkers/Bauträgers bzw. des Verkäufers. Sie verpflichtet, alle während des Gewährleistungszeitraums auftretenden Mängel an Neubauten auf seine Kosten zu beseitigen.
    • Vorausgesetzt der Eigentümer macht seine Ansprüche vor Ablauf der Frist schriftlich geltend.
    • Es können natürlich nur die Mängel beanstandet werden, die auch als solche erkannt werden.
    • unsere Sachverständige überprüfen unabhängig Häuser und Wohnungen und dokumentieren alle Schäden und Mängel. Damit helfen Sie dem Eigentümer, Kosten zu sparen und tragen gleichzeitig zum Qualitäts- und Werterhalt der Immobilie bei.
      Gutachten zum Bautenstand
      Sie benötigen als Bauherr oder als ausführende Firma/ Bauträger eine Dokumentation des augenblicklichen Zustands der noch nicht fertig gestellten Immobilie.
      Unsere Sachverständigen führen einen genaue Bautenstands-Feststellung durch und dokumentieren die erbrachte Bauleistung sowie eventuelle Schäden und unsachgemäss ausgeführte Arbeiten.
      Es wird ein neutrales Gutachten erstellt, das auch die angefallenen Kosten und Zusatzkosten beinhaltet und als Grundlage für weitere Entscheidungen oder Schritte benutzt werden kann.

 

  • Bauphysikalische Gutachten (Schallschutz, Brandschutz, Wärmeschutz)
    • Blower Door Test
  • Stellungnahmen zur Unterstützung bei der Abnahme von Bauleistungen